GoBD-konforme Archivierung: Revisionssicher ohne Aktenschrank
E-Rechnungen und Belege müssen unverändert, auffindbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. GoinVault versiegelt jedes Dokument und hilft Ihnen bei der Verfahrensdokumentation.

Archiv mit SHA-256-Siegeln (Beispieldaten)
Was die GoBD verlangen
- Unveränderbarkeit: Dokumente dürfen nach der Ablage nicht unbemerkt geändert werden
- Vollständigkeit und Auffindbarkeit über die ganze Aufbewahrungsfrist
- Maschinelle Auswertbarkeit: Bei E-Rechnungen muss der XML-Datensatz im Original erhalten bleiben
- Eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege eingehen, verarbeitet und archiviert werden
Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG). Ein Ausdruck oder Screenshot der E-Rechnung reicht nicht aus.
So archiviert GoinVault
- Jede Datei bekommt ein SHA-256-Siegel, das jede Änderung sichtbar macht
- Integritätsprüfung jederzeit mit einem Klick
- Aufbewahrungsfristen und Löschsperre pro Dokument
- Beweispaket als ZIP mit Integritätszertifikat, zum Beispiel für die Betriebsprüfung
- KI-gestützter Entwurf Ihrer Verfahrensdokumentation
Für die Betriebsprüfung vorbereitet
Wenn das Finanzamt fragt, übergeben Sie in Minuten ein vollständiges Paket: Dokumente, Siegel und Zertifikat. Kein Suchen in Netzlaufwerken und E-Mail-Postfächern.
Häufige Fragen
Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Acht Jahre (§ 14b UStG), und zwar im Originalformat, unverändert und maschinell auswertbar.
Reicht es, die PDF-Ansicht zu speichern?
Nein. Bei einer E-Rechnung muss der strukturierte XML-Teil im Original aufbewahrt werden.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine Beschreibung, wie Belege in Ihrem Unternehmen eingehen, geprüft, gebucht und archiviert werden. Die GoBD verlangen sie. GoinVault erstellt einen Entwurf, den Sie anpassen.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bereit sein, bevor die Frist kommt
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